RS Vwgh 2008/5/28 2006/15/0125

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Veröffentlicht am 28.05.2008
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z7
EStG 1988 §16 Abs1 Z8
EStG 1988 §7 Abs2

Rechtssatz

Bei einer Nutzung des Wirtschaftsgutes von weniger als sechs Monaten im Kalenderjahr ist gemäß § 16 Abs.1 Z 7 und 8 EStG iVm § 7 Abs. 2 EStG nur die Hälfte der Jahres-AfA als Werbungskosten zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150125.X06

Im RIS seit

24.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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