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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z7Rechtssatz
Bei einer Nutzung des Wirtschaftsgutes von weniger als sechs Monaten im Kalenderjahr ist gemäß § 16 Abs.1 Z 7 und 8 EStG iVm § 7 Abs. 2 EStG nur die Hälfte der Jahres-AfA als Werbungskosten zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006150125.X06Im RIS seit
24.03.2021Zuletzt aktualisiert am
24.03.2021