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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §23 Z1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/15/0022 E 28. Mai 2008Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat in Bezug auf die Betätigung eines Grundstückshändlers nie auf die absolute Zahl an An- und Verkaufsvorgängen, sondern auf das sich im Einzelfall bietende Gesamtbild der Betätigung abgestellt, wobei im Falle einer beruflichen Nahebeziehung (Realitätenvermittler) bereits zwei Verkäufe innerhalb von zwei Jahren als für die Gewerblichkeit ausreichend angesehen wurden (vgl. das hg. Erkenntnis vom 9. Juli 1965, 28/65).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008150025.X01Im RIS seit
10.07.2008Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013