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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs1 Z1;Rechtssatz
Können durch die erteilte Ausnahmebewilligung gemäß § 133 Abs 2 LFG (hier: zur Durchführung der Hagelbekämpfung durch Versprühen von Silberjodid aus Luftfahrzeugen) subjektiv öffentliche Rechte der beschwerdeführenden Gemeinde in dem betroffenen Gebiet nicht verletzt werden, vermag auch die Zustellung des Bescheides an sie ihre Beschwerdelegitimation im Sinne des Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG nicht zu begründen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008030055.X01Im RIS seit
13.10.2008Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015