RS Vwgh 2008/5/28 2008/03/0055

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Veröffentlicht am 28.05.2008
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
92 Luftverkehr

Norm

B-VG Art131 Abs1 Z1;
LuftfahrtG 1958 §133 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Können durch die erteilte Ausnahmebewilligung gemäß § 133 Abs 2 LFG (hier: zur Durchführung der Hagelbekämpfung durch Versprühen von Silberjodid aus Luftfahrzeugen) subjektiv öffentliche Rechte der beschwerdeführenden Gemeinde in dem betroffenen Gebiet nicht verletzt werden, vermag auch die Zustellung des Bescheides an sie ihre Beschwerdelegitimation im Sinne des Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG nicht zu begründen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008030055.X01

Im RIS seit

13.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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