RS Vwgh 2008/5/28 2005/15/0155

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Veröffentlicht am 28.05.2008
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L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §201;
LAO NÖ 1977 §153 Abs2;

Rechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verschiedenen Landesabgabenordnungen (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 19. Februar 1993, 90/17/0406) und zur BAO (vgl. das hg. Erkenntnis vom 15. Dezember 2004, 2002/13/0118) hat sich die bescheidmäßige Festsetzung einer Selbstbemessungsabgabe, wenn sich die Selbstbemessung als unvollständig oder unrichtig erweist, auf die gesamte im Bemessungszeitraum zu entrichtende Abgabe und nicht bloß auf die restliche Abgabenforderung zu erstrecken. Dies ergibt sich im vorliegenden Fall aus der Anordnung des § 153 Abs. 2 NÖ AO 1977, dass die Abgabenbehörde die Abgabe mit Bescheid festzusetzen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005150155.X01

Im RIS seit

20.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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