RS Vwgh 2008/5/28 2006/04/0110

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.05.2008
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E17200000
E3R E17200000
26/02 Markenschutz Musterschutz

Norm

31989L0104 Marken-RL 01te Art3 Abs1 litb;
31994R0040 Gemeinschaftsmarke Art7 Abs1 litb;
EURallg;
MarkenSchG 1970 §4 Abs1 Z3 idF 1999/I/111;

Rechtssatz

Das gegenständliche Zeichen "Delicado" hat sowohl im Spanischen als auch im Portugiesischen mehrere Bedeutungen. Die sprachliche Versiertheit - im Sinne einer umfassenden Fremdsprachenkenntnis - der beteiligten Verkehrskreise spielt jedoch für die Unterscheidungskraft einer Marke keine Rolle, weil es lediglich darauf ankommt, ob diese im Stande sind, die Bedeutung des Wortes zu erkennen. Dabei ist es jedoch nicht erforderlich, dass "richtig" übersetzt wird, kommt es doch ausschließlich darauf an, wie die beteiligten Verkehrskreise das Zeichen wahrnehmen.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006040110.X08

Im RIS seit

09.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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