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L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
BAO §198;Rechtssatz
Soweit die Abgabepflichtige meint, der Abgabenbescheid verstoße auch dadurch gegen das Gesetz, weil er über Abgaben aus mehreren Jahren erkenne, ist ihr entgegenzuhalten, dass diese Rechtsansicht im Gesetz keine Deckung findet. Dem § 150 NÖ AO 1977 lässt sich nämlich nicht entnehmen, dass die Abgabenvorschreibung für einen größeren - etwa einen einer abgabenbehördlichen Prüfung zu Grunde gelegten - Zeitraum nicht in einem Abgabenbescheid erfolgen könnte. Die gewählte Vorgangsweise der Abgabenbehörde erscheint auch im Hinblick auf verwaltungsökonomische Überlegungen unbedenklich (vgl. auch dazu das hg. Erkenntnis vom 19. Februar 1993, 90/17/0406).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005150155.X02Im RIS seit
20.06.2008Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008