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97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2006 §2 Z16 lita sublitdd;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/04/0233Rechtssatz
Die Entscheidung der Erstmitbeteiligten vom 5. September 2007, mit dem die Zweitmitbeteiligte zum "preferred bidder" ausgewählt wurde, ist gemäß § 2 Z. 16 lit. a sublit. dd BVergG 2006 als sonstige Festlegung während der Verhandlungsphase bzw. während der Angebotsfrist gesondert anfechtbar. Voraussetzung für die Anfechtung einer gesondert anfechtbaren Entscheidung des Auftraggebers ist gemäß § 320 Abs. 1 Z. 2 BVergG 2006, dass dem Anfechtenden durch die behauptete Rechtswidrigkeit der Auftraggeberentscheidung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007040232.X03Im RIS seit
13.06.2008Zuletzt aktualisiert am
19.12.2011