RS Vwgh 2008/5/28 2007/04/0232

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Veröffentlicht am 28.05.2008
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Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

BVergG 2006 §2 Z16 lita sublitdd;
BVergG 2006 §320 Abs1 Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/04/0233

Rechtssatz

Die Entscheidung der Erstmitbeteiligten vom 5. September 2007, mit dem die Zweitmitbeteiligte zum "preferred bidder" ausgewählt wurde, ist gemäß § 2 Z. 16 lit. a sublit. dd BVergG 2006 als sonstige Festlegung während der Verhandlungsphase bzw. während der Angebotsfrist gesondert anfechtbar. Voraussetzung für die Anfechtung einer gesondert anfechtbaren Entscheidung des Auftraggebers ist gemäß § 320 Abs. 1 Z. 2 BVergG 2006, dass dem Anfechtenden durch die behauptete Rechtswidrigkeit der Auftraggeberentscheidung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007040232.X03

Im RIS seit

13.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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