RS Vwgh 2008/5/28 2004/03/0030

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Veröffentlicht am 28.05.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
94/01 Schiffsverkehr

Norm

AVG §8;
SchiffahrtsG 1997 §48 Z3;
SchiffahrtsG 1997 §49 Abs1;

Rechtssatz

Unter Rechten, die im Sinne des § 48 Z 3 SchifffahrtsG eine Parteistellung im Genehmigungsverfahren begründen können, werden nur solche Rechte verstanden, die auf Grund des dritten Teiles des SchifffahrtsG erworben wurden bzw dingliche Rechte an einer Schifffahrtsanlage oder an einer Liegenschaft sind, die von der den Gegenstand des Bewilligungsverfahrens bildenden Schifffahrtsanlage unmittelbar in Anspruch genommen wird. Für die Annahme, dem Nachbarn komme im Bewilligungsverfahren ein Anspruch auf Abwehr von Immissionen zu, die von einer Schifffahrtsanlage ausgehen, bietet das Gesetz keine Grundlage (vgl E vom 28. Februar 2001, Zl 98/03/0044).

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2004030030.X06

Im RIS seit

25.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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