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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31990L0313 UmweltInformations-RL;Rechtssatz
Mit der UIG-Novelle 2004 wurde das UIG 1993 und mit dem UmweltinformationsG Tir 2005 (mit dessen Inkrafttreten das Tiroler Umweltinformationsgesetz, LGBl Nr 3/1996 idF LGBl Nr 35/2000 außer Kraft getreten ist) das Tiroler Landesrecht an die Forderungen der Richtlinie 2003/4/EG angepasst. So führen dazu etwa die ErläutRV zur UIG-Novelle 2004 (ErläutRV 641 BlgNR 22 GP 1) aus: "Der erweiterte Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen und die Verbreitung dieser Informationen tragen dazu bei, das Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksame Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und letztendlich so den Umweltschutz zu verbessern." Weiters heißt es in diesen ErläutRV (ErläutRV 641 BlgNR 22 GP 3 f): "Aus dem Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 29.06.2000 über die Erfahrungen aus der Anwendung der Richtlinie 90/313/EWG (...) geht hervor, dass in einigen Mitgliedstaaten eine enge Auslegung des Begriffs 'Informationen über die Umwelt' dazu geführt habe, dass die Bereitstellung von Informationen, die vermeintlich nicht unter die Begriffsbestimmung fielen, verweigert worden sei. Dabei soll es sich um Informationen über die Auswirkung des Umweltzustandes auf die öffentliche Gesundheit (...) oder über Finanz- oder Bedarfsanalysen zur Unterstützung von Projekten, die sich voraussichtlich auf die Umwelt auswirkten, gehandelt haben. 'Die Richtlinie 90/313/EWG enthielt zwar bereits eine weit gefasste Definition des Begriffs 'Informationen über die Umwelt', doch scheint auf Grund der gewonnen Erfahrungen eine umfassendere und ausdrücklichere Begriffsbestimmung zweckmäßig, um bestimmte Kategorien umweltbezogener Informationen zu erfassen, die infolge einer engen Auslegung von Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen wurden.' (...) Während der Begriff 'Umweltinformationen' der Richtlinie 2003/4/EG um einiges umfassender als der korrespondierende Begriff der Richtlinie 90/313/EWG erscheint, halten sich die inhaltlichen Änderungen gegenüber dem mit dem UIG, BGBl Nr 495/1993, umgesetzten Begriff 'Umweltdaten' in Grenzen. Dies liegt daran, dass die demonstrative Anführung der wichtigsten Arten von Tätigkeiten ebenso wie der explizite Bezug auf 'Vorhaben oder Tätigkeiten, die Gefahren für den Menschen hervorrufen oder hervorrufen können' in § 2 UIG, BGBl Nr 495/1993, über die - vergleichsweise allgemeinere - Richtlinie 90/313/EWG in ihrer Genauigkeit hinausgeht und damit schon bisher von einem weiteren Umweltbegriff ausgegangen ist. Mit einer nahezu wörtlichen Übernahme des Umweltinformationsbegriffs der Richtlinie 2003/4/EG soll auch gewährleistet werden, dass nicht nur die Umweltdaten iS UIG, BGBl 495/1993, sondern darüber hinaus auch sämtliche von der Richtlinie vorgegebenen Umweltinformationen der Zugangsverpflichtung unterliegen. Weiters soll sichergestellt werden, dass die Definition der Aarhus-Konvention, die ihrerseits von dieser Richtlinie in Artikel 2 Z 1 zum Großteil wortgetreu übernommen wurde, mit ihren Zielen Eingang in diese Novelle findet. (...) Durch die in (§ 2) Z 5 genannten 'Kosten/Nutzen-Analysen und sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen sollen Unsicherheiten ausgeräumt werden, die bei der Überprüfung im Hinblick auf die Gültigkeit der derzeitigen Begriffsbestimmung (der alten Richtlinie) für Wirtschafts- und Finanzdaten ermittelt wurden.' (...)" Die Richtlinie 2003/4/EG beinhaltet demnach ein weites Verständnis hinsichtlich des Begriffes "Umweltinformationen".
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4Besondere RechtsgebieteAuslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006070083.X02Im RIS seit
20.06.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013