RS Vwgh 2008/5/29 2007/07/0133

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Veröffentlicht am 29.05.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwRallg;
WRG 1959 §124 Abs4;
WRG 1959 §125 Abs4;
WRG 1959 §22 Abs1;
WRG 1959 §22 Abs2;

Rechtssatz

Eine Eintragung im Wasserbuchbescheid ist rein deklaratorisch; sie ist daher nicht geeignet, eine Verbindung zwischen einem Wasserbenutzungsrecht und einer Liegenschaft bzw Betriebsanlage zu begründen, sie kann aber, da der Wasserbuchbescheid auf dem Bewilligungsbescheid beruht, ein Indiz dafür sein, mit welcher Liegenschaft oder Anlage ein Wasserrecht verbunden ist.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007070133.X07

Im RIS seit

27.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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