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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallg;Rechtssatz
Ein Grundstück, auf dem sich nach dem Bewilligungsbescheid wesentliche Anlagenteile einer Wasserbenutzungsanlage befinden, kommt als Anknüpfungspunkt für eine dingliche Bindung des Wasserbenutzungsrechtes in Frage.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007070133.X08Im RIS seit
27.06.2008Zuletzt aktualisiert am
17.06.2015