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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Rechtssatz
Kann von Scheingeschäften und damit im Zusammenhang stehend von Scheinrechnungen im Rechenwerk des Beschwerdeführers ausgegangen werden, so folgt schon daraus die Schätzungsberechtigung der belangten Behörde für die gewerbliche Tätigkeit des Beschwerdeführers (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 27. Februar 2008, 2006/13/0153).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006130172.X03Im RIS seit
09.07.2008Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013