RS Vwgh 2008/6/4 2007/08/0179

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Veröffentlicht am 04.06.2008
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35 Abs1;
ASVG §49 Abs1;

Rechtssatz

Auch die Geldleistungen, die die Tänzerinnen von den Gästen des Lokales erhalten haben, haben als von Dritten gewährte Geldleistungen hinsichtlich der Entgeltlichkeit der Tätigkeit der Tänzerinnen Relevanz (vgl. § 35 Abs. 1 ASVG). Ebenso sind unentgeltliche Wohnmöglichkeiten Sachleistungen iSd § 49 Abs. 1 ASVG.

Schlagworte

Entgelt BegriffEntgelt Begriff Sachbezug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007080179.X02

Im RIS seit

15.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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