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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35 Abs1;Rechtssatz
Auch die Geldleistungen, die die Tänzerinnen von den Gästen des Lokales erhalten haben, haben als von Dritten gewährte Geldleistungen hinsichtlich der Entgeltlichkeit der Tätigkeit der Tänzerinnen Relevanz (vgl. § 35 Abs. 1 ASVG). Ebenso sind unentgeltliche Wohnmöglichkeiten Sachleistungen iSd § 49 Abs. 1 ASVG.
Schlagworte
Entgelt BegriffEntgelt Begriff SachbezugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007080179.X02Im RIS seit
15.07.2008Zuletzt aktualisiert am
19.10.2011