RS Vwgh 2008/6/4 2007/08/0252

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Veröffentlicht am 04.06.2008
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs2;
ASVG §539;
ASVG §539a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/08/0221 E 20. Dezember 2006 RS 7

Stammrechtssatz

Selbst eine ausdrücklich vereinbarte Vertretungsbefugnis stünde dann im Verdacht, ein "Scheingeschäft" zu sein, wenn eine solche Vereinbarung mit den objektiven Anforderungen der Unternehmensorganisation nicht in Einklang zu bringen wäre (Hinweis E 21.4.2004, 2000/08/0113).

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007080252.X04

Im RIS seit

15.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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