RS Vwgh 2008/6/4 2006/13/0172

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Veröffentlicht am 04.06.2008
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §15 Abs1;
EStG 1988 §15 Abs2;
EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 2002 §5;

Rechtssatz

Wie im Erkenntnis vom 4. Juni 2008, 2004/13/0124, näher ausgeführt, ist nicht in Zweifel zu ziehen, dass dem vom Mieter dem Vermieter gewährten zinsenlosen Darlehen im Umfang des dadurch verschafften Zinsengewinns - mietzinserhöhender - Entgeltcharakter zukommt. Von daher liegt ein geldwerter Vorteil im Sinn des § 15 Abs. 1 und 2 EStG 1988 vor, was schon im Hinblick auf § 5 der zu § 15 Abs. 2 EStG 1988 ergangenen Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002, BGBl. II Nr. 416/2001, (in der genannten Verordnungsbestimmung finden sich Bewertungsregeln über die "Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Arbeitgeberdarlehen") keiner weiteren Erörterung bedarf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006130172.X02

Im RIS seit

09.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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