RS Vwgh 2008/6/4 2004/13/0111

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Veröffentlicht am 04.06.2008
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §216;

Rechtssatz

Unter "Meinungsverschiedenheit" im Sinne des § 216 BAO in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 180/2004, sind in Übereinstimmung mit den Erläuterungen zu dieser Novelle, 686 BlgNR XXII. GP 37, die sich auf die Auslegung schon der bisherigen, dem Wortlaut nach engeren Fassung beziehen, Fragen der Richtigkeit der Gebarung auf dem Abgabenkonto schlechthin zu verstehen (vgl. dazu auch die Nachweise bei Ritz, BAO2 und BAO3, jeweils § 216, Tz 1 und 3).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2004130111.X01

Im RIS seit

09.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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