RS Vwgh 2008/6/4 2005/13/0041

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Veröffentlicht am 04.06.2008
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §232;
BAO §93 Abs3 lita;

Rechtssatz

Die (bloße) Behauptung eines "dringenden Verdachts der Abgabenhinterziehung" in den in der Begründung des Sicherstellungsauftrages enthaltenen Ausführungen dazu, weshalb die Einbringung der Abgabe gefährdet sei, ist kein Ersatz für diesbezügliche Tatsachenfeststellungen der Behörde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005130041.X02

Im RIS seit

09.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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