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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §232;Rechtssatz
Die (bloße) Behauptung eines "dringenden Verdachts der Abgabenhinterziehung" in den in der Begründung des Sicherstellungsauftrages enthaltenen Ausführungen dazu, weshalb die Einbringung der Abgabe gefährdet sei, ist kein Ersatz für diesbezügliche Tatsachenfeststellungen der Behörde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005130041.X02Im RIS seit
09.07.2008Zuletzt aktualisiert am
19.09.2009