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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Wird im Rahmen einer Lebensgemeinschaft zwischen den Partnern ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, so haben die Regelungen des Arbeitsrechts zur Anwendung zu kommen (vgl. das Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 31. Mai 1983, 4 Ob 53/83, Arb 10.269). Dies gilt umso mehr für Arbeitsverträge, die mit einer juristischen Person (hier GmbH) abgeschlossen werden, mag auch der Lebensgefährte geschäftsführender Alleingesellschafter sein. Die Lebensgefährtin hatte daher jedenfalls Anspruch auf das vereinbarte Entgelt bzw. - sollte dieses nicht feststellbar oder niedriger als das kollektivvertragliche Entgelt sein - auf das kollektivvertragliche Entgelt.
Schlagworte
Entgelt Begriff Anspruchslohn Kollektivvertrag Entgelt Begriff Hausgemeinschaft Entgelt Begriff DienstverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005080044.X02Im RIS seit
02.07.2008Zuletzt aktualisiert am
11.11.2008