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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Es ist unerheblich, ob die Person, welche gemäß § 5 Abs 2 StVO 1960 zu einer Untersuchung der Atemluft aufgefordert wurde, tatsächlich aus medizinischen Gründen nicht in der Lage gewesen wäre, der Aufforderung zur Atemluftprobe nachzukommen (Hinweis E 15. April 2005, 2003/02/0258), wenn sie bei der Amtshandlung nicht darauf hingewiesen hat und nicht behauptet wird, dass dies den einschreitenden Organen erkennbar war.
Schlagworte
Alkotest VerweigerungAlkotest Wahlrechtfreie BeweiswürdigungBegründungspflicht Manuduktionspflicht MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007020240.X01Im RIS seit
10.07.2008Zuletzt aktualisiert am
04.03.2016