RS Vwgh 2008/6/19 2007/18/0149

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Veröffentlicht am 19.06.2008
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Index

41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 2005 §54;
NAG 2005 §11 Abs1 Z4;
NAG 2005 §11 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Das Vorliegen einer Aufenthaltsehe erfüllt den Versagungsgrund des § 11 Abs. 1 Z. 4 NAG 2005. Überdies kann auf Grund der von der rechtsmissbräuchlichen Eingehung einer Ehe bewirkten Störung der öffentlichen Ordnung auf dem Gebiet des Fremdenwesens der Versagungsgrund gemäß § 11 Abs. 2 Z. 1 NAG 2005 erfüllt sein (Hinweis E 19. Juni 2008, 2007/18/0041). Ein derartiges Fehlverhalten kann daher einen Grund für eine Ausweisung gemäß § 54 FrPolG 2005 darstellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007180149.X03

Im RIS seit

03.08.2008

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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