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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Auch im Mehrparteienverfahren setzt die Zulässigkeit einer Berufung vor Zustellung des Bescheides an eine Partei voraus, dass der anzufechtende Bescheid zumindest gegenüber einer einzigen Verfahrenspartei erlassen wurde und dadurch rechtliche Existenz erlangte.
Schlagworte
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideVoraussetzungen des Berufungsrechtes Bescheidcharakter der bekämpften Erledigung Vorhandensein eines bekämpfbaren BescheidesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008210120.X03Im RIS seit
23.07.2008Zuletzt aktualisiert am
19.04.2009