RS Vwgh 2008/6/19 2008/21/0120

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Veröffentlicht am 19.06.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §63 Abs1;
AVG §8;
VwRallg;

Rechtssatz

Auch im Mehrparteienverfahren setzt die Zulässigkeit einer Berufung vor Zustellung des Bescheides an eine Partei voraus, dass der anzufechtende Bescheid zumindest gegenüber einer einzigen Verfahrenspartei erlassen wurde und dadurch rechtliche Existenz erlangte.

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideVoraussetzungen des Berufungsrechtes Bescheidcharakter der bekämpften Erledigung Vorhandensein eines bekämpfbaren Bescheides

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008210120.X03

Im RIS seit

23.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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