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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §25 Abs1 Z1Beachte
Rechtssatz
Einer Überprüfungsmöglichkeit der Wahrscheinlichkeitsbeurteilung durch das BAA im Rahmen des Visumsverfahrens nach § 35 AsylG 2005 unter dem Gesichtspunkt der Effektivität des Rechtsschutzes bedarf es nicht. Es muss dem Familienangehörigen eines Asylberechtigten vielmehr ermöglicht werden, dass über seinen Antrag im Familienverfahren trotz Nichterteilung eines Einreisetitels nach § 35 AsylG 2005 in einer "rechtsstaatlich einwandfreien Weise" entschieden wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007210423.X06Im RIS seit
20.01.2021Zuletzt aktualisiert am
21.01.2021