RS Vwgh 2008/6/19 2007/18/0149

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Veröffentlicht am 19.06.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Nach dem klaren Wortlaut des § 66 Abs. 2 AVG bietet die Ansicht der Berufungsbehörde, dass die Behörde erster Instanz eine andere als die verhängte fremdenpolizeiliche Maßnahme ergreifen hätte sollen, für sich allein keine Grundlage für ein Vorgehen nach dieser Gesetzesbestimmung. Insoweit hat die belBeh die Rechtslage verkannt.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007180149.X05

Im RIS seit

03.08.2008

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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