RS Vwgh 2008/6/23 2005/05/0377

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Veröffentlicht am 23.06.2008
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Index

L10016 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §30;
GdO Stmk 1967 §47 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Für eine vom Bürgermeister zu setzende Sofortmaßnahme, um Gefahren für Personen und Sachen auf den unter einem Wald liegenden Grundstücken abzuwehren, eignet sich das Verfahren nach § 30 ForstG schon deshalb nicht, weil im Zusammenhang mit der Bannlegung jedenfalls keine Sofortmaßnahmen im Gesetz vorgesehen sind.

Schlagworte

Organisationsrecht Körperschaften des öffentlichen Rechtes Selbstverwaltung VwRallg5/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005050377.X02

Im RIS seit

11.08.2008

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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