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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/05/0151Rechtssatz
Bei einem Beseitigungsauftrag ist für die belangte Behörde die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides maßgeblich (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 20. März 2003, Zl. 2003/06/0004). Für den Verwaltungsgerichtshof ist bei Beurteilung der Gesetzmäßigkeit des angefochtenen Bescheides ebenfalls dieser Zeitpunkt maßgeblich (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 26. Februar 1976, Zl 0059/74, VwSlg. 8998/A).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltSachverhalt DiversesBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007050150.X01Im RIS seit
18.07.2008Zuletzt aktualisiert am
25.11.2016