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L10016 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt SteiermarkNorm
B-VG Art118 Abs3;Rechtssatz
Die in § 19 SPG geregelte erste allgemeine Hilfeleistungspflicht macht es den Sicherheitsbehörden nur zur Aufgabe, SUBSIDIÄR im Rahmen verwaltungspolizeilicher Gefahrenabwehr einzuschreiten (siehe die Wiedergabe aus dem Ausschussbericht bei Pürstl/Zirnsack, SPG, 88).
Schlagworte
Organisationsrecht Körperschaften des öffentlichen Rechtes Selbstverwaltung VwRallg5/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005050377.X03Im RIS seit
11.08.2008Zuletzt aktualisiert am
09.06.2016