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L74001 Fremdenverkehr Tourismus BurgenlandNorm
RPG Bgld 1969 §14 Abs3 litf idF 1974/005;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/17/0133 2007/17/0136 2007/17/0135 2007/17/0134Rechtssatz
Ausführungen zur Auslegung der Verweisungsbestimmung in § 28 Abs. 2 Z 2 Bgld TourismusG 1992. Das Abstellen der Abgabepflicht darauf, dass das Objekt in einem Erholungs- oder Fremdenverkehrsgebiet liegt, erscheint auch verfassungsrechtlich unbedenklich, zumal bei typisierender Betrachtungsweise davon auszugehen ist, dass die Förderung des Tourismus auch insbesondere derart gewidmeten Gebieten zu Gute kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007170132.X04Im RIS seit
05.08.2008Zuletzt aktualisiert am
01.01.2009