RS Vwgh 2008/6/25 2005/12/0057

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Veröffentlicht am 25.06.2008
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Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht

Norm

MRG §15a Abs3;
MRG §16 Abs2;
MRG §16 Abs3;
MRG §16 Abs4;

Rechtssatz

Hinsichtlich des (unbeschadet der Übertragung des Eigentums am gegenständlichen Wohnobjekt - erstmalig - mit 1. Mai 1999) somit als Vergleichsmaßstab für die zulässige Grundvergütung maßgebenden Richtwertmietzinses (nach § 16 Abs. 2 bis 4 MRG) entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass dessen Obergrenze der angemessene Hauptmietzins (§ 16 Abs. 1 MRG), die Untergrenze jedoch die Kategoriesätze des § 15a Abs. 3 MRG bilden (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 25. Februar 2004, Zl. 2001/12/0155 und Zl. 2001/12/0176, mit weiteren Nachweisen aus der Lehre und der Judikatur des OGH).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005120057.X11

Im RIS seit

24.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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