RS Vwgh 2008/6/25 2005/03/0099

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Veröffentlicht am 25.06.2008
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Index

10/10 Grundrechte
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

StGG Art5;
WaffG 1996 §12 Abs3 Z1;
WaffG 1996 §12 Abs4;

Rechtssatz

Die Zuerkennung einer angemessenen Entschädigung ist erforderlich, um durch den Verfall, der mit Rechtskraft des Waffenverbotes ex lege eintritt (vgl das hg Erkenntnis vom 3. Juli 2003, Zl 2000/20/0010), nicht unverhältnismäßig in das verfassungsgesetzlich gewährleistete Eigentumsrecht des Betroffenen einzugreifen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005030099.X01

Im RIS seit

28.08.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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