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10/10 GrundrechteNorm
StGG Art5;Rechtssatz
Die Zuerkennung einer angemessenen Entschädigung ist erforderlich, um durch den Verfall, der mit Rechtskraft des Waffenverbotes ex lege eintritt (vgl das hg Erkenntnis vom 3. Juli 2003, Zl 2000/20/0010), nicht unverhältnismäßig in das verfassungsgesetzlich gewährleistete Eigentumsrecht des Betroffenen einzugreifen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005030099.X01Im RIS seit
28.08.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013