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E1ENorm
11997E249 EG Art249 Abs3;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof vermag die Auffassung, das Gemeinschaftsrecht verbiete einer Behörde die Genehmigung einer Luftschadstoffe emittierenden Betriebsanlage, wenn im betroffenen Gebiet die Immissionsgrenzwerte dieser Luftschadstoffe überschritten werden, nicht zu teilen (ausführliche Begründung im Erkenntnis).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005040182.X01Im RIS seit
28.07.2008Zuletzt aktualisiert am
11.02.2010