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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
MRG §16 Abs1 Z6;Rechtssatz
Selbst zum ordnungsgemäßen - also in der Qualitätsanforderung über die Brauchbarkeit hinausgehend tadellosen - Zustand einer Wohnung (nach § 16 Abs. 1 Z. 6 MRG in der vor dem Inkrafttreten des 3. WÄG geltenden Stammfassung) hat der OGH ausgesprochen, dass ein Knarren beim Betreten eines Parkettfußbodens und der Umstand, dass an einigen Stellen Ausbesserungen durch gebeiztes Holz vorgenommen worden seien, die zu geringfügigen optischen Beeinträchtigungen geführt haben, nicht einmal der Ordnungsmäßigkeit entgegenstehe (vgl. den Beschluss des OGH vom 23. November 1999, 5 Ob 201/99s = wobl 2000/121).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005120057.X10Im RIS seit
24.07.2008Zuletzt aktualisiert am
07.08.2012