RS Vwgh 2008/6/25 2005/12/0057

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.2008
beobachten
merken

Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht

Norm

MRG §16 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Selbst zum ordnungsgemäßen - also in der Qualitätsanforderung über die Brauchbarkeit hinausgehend tadellosen - Zustand einer Wohnung (nach § 16 Abs. 1 Z. 6 MRG in der vor dem Inkrafttreten des 3. WÄG geltenden Stammfassung) hat der OGH ausgesprochen, dass ein Knarren beim Betreten eines Parkettfußbodens und der Umstand, dass an einigen Stellen Ausbesserungen durch gebeiztes Holz vorgenommen worden seien, die zu geringfügigen optischen Beeinträchtigungen geführt haben, nicht einmal der Ordnungsmäßigkeit entgegenstehe (vgl. den Beschluss des OGH vom 23. November 1999, 5 Ob 201/99s = wobl 2000/121).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005120057.X10

Im RIS seit

24.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten