RS Vwgh 2008/6/25 2007/02/0352

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Veröffentlicht am 25.06.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §60;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/02/0360 E 25. Juni 2008 RS 1

Stammrechtssatz

Der VwGH ist nicht berechtigt eine Beweiswürdigung der Behörde mit der Begründung zu verwerfen, dass auch ein anderer Ablauf der Ereignisse bzw. ein anderer Sachverhalt schlüssig begründbar wäre.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein freie Beweiswürdigung Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007020352.X01

Im RIS seit

21.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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