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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §23 Z3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/13/0131 E 11. November 1987 RS 1Stammrechtssatz
Die Verpachtung eines Betriebes ist idR noch nicht als Betriebsaufgabe anzusehen, es sei denn, daß der Betriebsinhaber die Absicht hat, den Betrieb nach Ablauf des Pachtvertrages nicht mehr weiterzuführen und dies auch nach außen zu erkennen gibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008150088.X01Im RIS seit
17.07.2008Zuletzt aktualisiert am
01.01.2009