RS Vwgh 2008/6/25 2008/15/0088

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Veröffentlicht am 25.06.2008
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §23 Z3;
EStG 1988 §24;
EStG 1988 §28;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/13/0131 E 11. November 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Die Verpachtung eines Betriebes ist idR noch nicht als Betriebsaufgabe anzusehen, es sei denn, daß der Betriebsinhaber die Absicht hat, den Betrieb nach Ablauf des Pachtvertrages nicht mehr weiterzuführen und dies auch nach außen zu erkennen gibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008150088.X01

Im RIS seit

17.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

01.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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