Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §1;Rechtssatz
Unternehmer ist derjenige, der die Leistung im eigenen Namen erbringt oder in dessen Namen die Leistung erbracht wird. Im Falle gesetzlicher oder gewillkürter Stellvertretung ist Unternehmer somit der Vertretene und nicht der Vertreter (vgl. Ruppe, UStG3, § 2 Tz. 19). Maßgebend ist in diesem Zusammenhang, wer der "Herr der Leistungsbeziehung" ist, wer über die Leistung disponieren kann und in wessen Vermögen sich Erfolg oder Misserfolg der Leistung direkt niederschlägt (siehe die Nachweise bei Ruppe, UStG3, § 1 Tz. 255).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007150102.X02Im RIS seit
17.07.2008Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013