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21/03 GesmbH-RechtNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Der Geschäftsführer einer GmbH kann nicht nur von der Gesellschaft, sondern auch von einem Dritten angestellt werden (vgl. Koppensteiner/Rüffler, GmbHG3, § 15 Rn 18ff mwN). Dies hat aber nicht zur Folge, dass die Organstellung des Geschäftsführers auf den Dritten übergeht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008150014.X01Im RIS seit
16.07.2008Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013