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L34007 Abgabenordnung TirolNorm
BAO §279 Abs1;Rechtssatz
Angesichts ihrer Befugnisse gemäß § 210 Abs. 1 TLAO war die Berufungsbehörde auch ohne Ausführungen in der Berufung verpflichtet, den Umfang der von ihr zu behandelnden Berufung hinsichtlich Abgabenart und Abgabenhöhe in Anbetracht der Widersprüchlichkeit des Abspruches der Behörde erster Instanz klarzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006150292.X01Im RIS seit
16.07.2008Zuletzt aktualisiert am
27.11.2008