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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/03/0182 2007/03/0184 2007/03/0183Rechtssatz
Eigentümer von Liegenschaften, die für die Errichtung oder Erweiterung eines Flughafens in Anspruch genommen werden sollen, haben im Bewilligungsverfahren Parteistellung. Sie können auch einwenden, dass der Errichtung bzw Erweiterung des Flughafens öffentliche Interessen entgegen stehen (§ 71 Abs 1 lit a bis d LuftfahrtG) oder dass die Errichtung bzw Erweiterung nicht im öffentlichen Interesse gelegen (§ 71 Abs 2 LuftfahrtG) ist (vgl das hg Erkenntnis vom 11. Dezember 2002, Zl 99/03/0250, mwN).
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007030181.X01Im RIS seit
24.09.2008Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015