RS Vwgh 2008/6/26 2004/06/0122

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Veröffentlicht am 26.06.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Verweigert die Behörde die neuerliche Einholung eines medizinischen Gutachtes in einem Verfahren unter Verweis auf ein medizinisches Gutachten aus einem vorherigen Verfahren und stützt sich ein schalltechnisches Gutachten und die Entscheidung im wesentlichen Kern auf dieses, so wiederholt sie die Verletzung von Verfahrensvorschriften, wenn die Mangelhaftigkeit des medizinischen Gutachtens zur Aufhebung des Bescheides aus dem vorausgegangenen Verfahren geführt hat bzw. zu führen hatte.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2004060122.X01

Im RIS seit

08.08.2008

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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