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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Verweigert die Behörde die neuerliche Einholung eines medizinischen Gutachtes in einem Verfahren unter Verweis auf ein medizinisches Gutachten aus einem vorherigen Verfahren und stützt sich ein schalltechnisches Gutachten und die Entscheidung im wesentlichen Kern auf dieses, so wiederholt sie die Verletzung von Verfahrensvorschriften, wenn die Mangelhaftigkeit des medizinischen Gutachtens zur Aufhebung des Bescheides aus dem vorausgegangenen Verfahren geführt hat bzw. zu führen hatte.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2004060122.X01Im RIS seit
08.08.2008Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008