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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ORF-G 2001 §19;Rechtssatz
Ausführungen dazu, ob durch die Mitgliedschaft einer Rechtsanwältin im Publikumsrat des Österreichischen Rundfunks (ORF) eine Unvereinbarkeit im Sinne des § 10 Abs. 1 RAO hinsichtlich Vertretungen gegen den ORF gegeben war, sowie dazu, ob die Untersagung der Übernahme von Vertretungen gegen den ORF für die Zukunft und auf zeitlich unbeschränkte Weise gerechtfertigt wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006060009.X02Im RIS seit
27.08.2008Zuletzt aktualisiert am
17.10.2008