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L85006 Straßen SteiermarkNorm
LStVwG Stmk 1964 §47 Abs1;Rechtssatz
Bei der Auseinandersetzung mit der Frage der Notwendigkeit eines Straßenbauvorhabens (hier: nach § 47 Stmk LStVwG) muss sich die Behörde insbesondere im Lichte des Grundrechtes auf Unverletzlichkeit des Eigentums immer auch mit der Frage auseinander setzen, mit welcher Trassenführung das angestrebte öffentliche Interesse bei einem gleichzeitig geringst möglichen Eingriff in Rechte betroffener Grundstückseigentümer erreicht werden kann. (Hier: Der Ansicht der belangten Behörde, sie hätte dem Argument einer anderen Trassenführung nur dann nachgehen müssen, wenn die Beschwerdeführer ein Projekt auf gleicher fachlicher Ebene vorgelegt hätten, kann nicht gefolgt werden.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006060327.X03Im RIS seit
13.08.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013