RS Vwgh 2008/6/26 2006/07/0033

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Veröffentlicht am 26.06.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
80/05 Pflanzenschutz Schädlingsbekämpfung

Norm

PMG 1997 §2 Abs10;
PMG 1997 §3;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/07/0038 E 27. März 2008 RS 1 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Aus den Materialien zu § 3 PMG 1997 in seiner Stammfassung BGBl I Nr 60/1997 (563 BlgNR XX GP, 27 f) ergibt sich, dass mit dem Inverkehrbringenselement "Vorrätighalten zum Verkauf" das Lagern von Pflanzenschutzmitteln, soweit sie dem späteren Verkauf zugeführt werden sollen, dem PMG 1997 unterliegt. Das bloße "Verbringen" (aus anderen Mitgliedstaaten) für sich allein betrachtet (dh ohne Weitergabe an Dritte) stelle noch kein "Inverkehrbringen" dar und bedürfe daher keiner Zulassung.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006070033.X02

Im RIS seit

18.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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