Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §863;Rechtssatz
Nach Ansicht des VwGH wäre in der Regel nicht einmal eine ausdrückliche Verweigerung einer Zustimmung zu einem beantragten Projekt bereits als (konkludenter) Antrag auf Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages zu werten.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007070044.X05Im RIS seit
18.07.2008Zuletzt aktualisiert am
12.10.2015