RS Vwgh 2008/6/26 2008/06/0033

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.2008
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Index

27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

SDG 1975 §10 Abs1 Z1;
SDG 1975 §2 Abs2 Z1 lite;

Rechtssatz

Die Eigenschaft als Sachverständiger ist zu entziehen, wenn sich herausstellt, dass unter anderem die "Vertrauenswürdigkeit" bei der Eintragung nicht gegeben war oder aber später weggefallen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008060033.X01

Im RIS seit

11.08.2008

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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