RS Vwgh 2008/7/2 2005/10/0068

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Veröffentlicht am 02.07.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §42 Abs1;
AVG §8;
ForstG 1975 §19 Abs4 Z4 idF 2002/I/059;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/05/0241 E 4. März 2008 RS 3

Stammrechtssatz

Eine trotz Verlust der Parteistellung gemäß § 42 Abs. 1 AVG erhobene Berufung wäre zurückzuweisen (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom 16. Dezember 2004, Zl. 2004/07/0166). Durch die Abweisung ihrer Berufung anstelle der gebotenen Zurückweisung wurde jedoch die Beschwerdeführerin in keinem von ihr vor dem Verwaltungsgerichtshof geltend gemachten subjektiv-öffentlichen Recht verletzt.

Schlagworte

Fischerei Forstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005100068.X04

Im RIS seit

05.08.2008

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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