RS Vwgh 2008/7/2 2007/08/0207

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Veröffentlicht am 02.07.2008
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Index

19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §5 Abs1 Z9;
WrDiplKonv Art29;

Rechtssatz

Unter "Exterritorialität" ist die Befreiung von Gerichtsbarkeit und Zwangsgewalt des Empfangsstaates zu verstehen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 4. Juli 2005, Zl. 2003/10/0144). Diesbezüglich sind insbesondere die Art. 29 ff des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen von Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007080207.X02

Im RIS seit

10.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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