RS Vwgh 2008/7/2 2007/08/0207

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Veröffentlicht am 02.07.2008
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35 Abs1;

Rechtssatz

Da der gemeinsame Haushalt der Ehegatten auch auf Rechnung des einen Ehepartners geführt wurde und ihm zumindest die rechtliche Möglichkeit einer Einflussnahme auf die Haushaltsführung zustand, ist seine Dienstgebereigenschaft auch dann zu bejahen, wenn die Indienstnahme und Beschäftigung des Hausangestellten durch den anderen Ehepartner im eigenen Namen und demnach als Mittelsperson im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG erfolgt sein sollte bzw. dieser andere Ehepartner auch Dienstgeber gewesen sein und faktisch Weisungen erteilt und die Kontrolle ausgeübt haben sollte (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. April 2004, Zl. 2001/08/0130).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007080207.X01

Im RIS seit

10.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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