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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35 Abs1;Rechtssatz
Da der gemeinsame Haushalt der Ehegatten auch auf Rechnung des einen Ehepartners geführt wurde und ihm zumindest die rechtliche Möglichkeit einer Einflussnahme auf die Haushaltsführung zustand, ist seine Dienstgebereigenschaft auch dann zu bejahen, wenn die Indienstnahme und Beschäftigung des Hausangestellten durch den anderen Ehepartner im eigenen Namen und demnach als Mittelsperson im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG erfolgt sein sollte bzw. dieser andere Ehepartner auch Dienstgeber gewesen sein und faktisch Weisungen erteilt und die Kontrolle ausgeübt haben sollte (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. April 2004, Zl. 2001/08/0130).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007080207.X01Im RIS seit
10.10.2008Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009