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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/10/0201 E 13. Oktober 2004 RS 2 (hier nur erster Satz, dann anschließend: Dier Erlassung eines Wiederbewaldungsauftrages gemäß § 172 Abs. 6 ForstG ist daher nicht von einem vorgängigen Feststellungsbescheid gemäß § 5 Abs. 2 ForstG abhängig.)Stammrechtssatz
Die Forstbehörde ist berechtigt, die Frage der Waldeigenschaft in einem Verfahren zur Erteilung eines forstpolizeilichen Auftrages als Vorfrage zu beurteilen (vgl. E vom 16. Dezember 1996, Zl. 96/10/0139, mit Hinweis auf Vorjudikatur). § 172 Abs. 6 ForstG ist somit auch dann anwendbar, wenn die Eigenschaft als Windschutzanlage im Sinne des § 2 Abs. 3 ForstG im Rahmen der Vorfragenbeurteilung zutreffend festgestellt worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007100012.X02Im RIS seit
14.10.2008Zuletzt aktualisiert am
15.10.2008