RS Vwgh 2008/7/4 2005/17/0170

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Veröffentlicht am 04.07.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17 Abs3;
ZustG §7;

Rechtssatz

Die postalische Hinterlegung eines an zwei Adressaten gemeinsam gerichteten RSb-Briefes nach einem Zustellversuch an deren, wenn auch identer, Adresse bewirkt noch nicht, dass dieser gegenüber einem der beiden Adressaten im Sinne des § 17 Abs. 3 dritter Satz ZustellG als zugestellt gilt. Eine Heilung dieses Zustellmangels nach § 7 ZustellG könnte gegenüber jenem der beiden Kuvertadressaten, dem das Schriftstück als erstem tatsächlich zukommt, erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005170170.X02

Im RIS seit

19.11.2008

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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