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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs3;Rechtssatz
Die postalische Hinterlegung eines an zwei Adressaten gemeinsam gerichteten RSb-Briefes nach einem Zustellversuch an deren, wenn auch identer, Adresse bewirkt noch nicht, dass dieser gegenüber einem der beiden Adressaten im Sinne des § 17 Abs. 3 dritter Satz ZustellG als zugestellt gilt. Eine Heilung dieses Zustellmangels nach § 7 ZustellG könnte gegenüber jenem der beiden Kuvertadressaten, dem das Schriftstück als erstem tatsächlich zukommt, erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005170170.X02Im RIS seit
19.11.2008Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008