RS Vwgh 2008/7/9 2005/13/0152

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Veröffentlicht am 09.07.2008
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §28;

Rechtssatz

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG 1972) stellen Wertänderungen der Einkunftsquelle, des vermieteten Objektes (Gebäude), keine Einnahmen oder Werbungskosten dar, sofern das Gesetz nicht ausdrücklich anderes bestimmt (wie etwa § 28 Abs. 2 EStG 1972). Dementsprechend sind auch Ersatzleistungen für Substanzverluste nicht steuerbar (vgl. auch Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, § 28 Tz 24, und Doralt, EStG9, § 28 Tz 11).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005130152.X01

Im RIS seit

24.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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