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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §1 Abs1 Z1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/16/0026 E 10. Juli 2008Rechtssatz
Die für einen Gegenstand auf Grund des Tatbestandes der Einfuhr (§ 1 Abs. 1 Z 3 UStG 1994) entstandene Einfuhrumsatzsteuer und eine für denselben Gegenstand auf Grund des Tatbestandes der Lieferung (§ 1 Abs. 1 Z 1 leg. cit.) - allenfalls im Zusammenhang mit einer Einfuhr (vgl. § 3 Abs. 9 und § 27 Abs. 4 UStG 1994) - entstandene Umsatzsteuer sind verschiedene Abgabenschuldigkeiten, welche durchaus nebeneinander bestehen und im Übrigen gegebenenfalls als Vorsteuer (§ 12 UStG 1994) geltend gemacht werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007160025.X01Im RIS seit
26.08.2008Zuletzt aktualisiert am
01.01.2009